Ihre Zustiftung für die kommenden Generationen!
Zustiftungen sind eine wertbeständige Form, sich für den Erhalt der Natur einzusetzen. Mit einer sogenannten unselbstständigen Stiftung unterstützen Sie die Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide. So helfen Sie uns, eine einmalige Kulturlandschaft mit ihren vielfältigen Lebensräumen und einer faszinierenden Tier- und Pflanzenwelt auch für kommende Generationen zu erhalten.
Im Gegensatz zu einer Spende an die Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide fließt eine Zustiftung in den Kapitalstock der Stiftung mit ein und wirkt so ertragserhöhend. Die Aufgaben und Ziele der Stiftung werden dann aus den Erträgen Ihrer persönlichen Zustiftung unterstützt.
Die Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide ist gemeinnützig und von der Zahlung einer Erbschaftssteuer befreit. Sie kann als Erbe berufen, aber auch mit einer Zuwendung in Form eines Vermächtnisses bedacht werden.
Bitte rufen Sie uns bei Fragen an oder schreiben Sie uns. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Ein Testament für den VNP
Folgendes gibt es zu beachten, wenn Sie die Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide in Ihrem Testament bedenken möchten:
- Das Testament muss mit eigener Hand geschrieben sein
- es muss unterschrieben sein
- Ort und Datum dürfen nicht fehlen.
Wir empfehlen Ihnen außerdem einen Notar einzuschalten, bei dem Sie Ihr Testament hinterlegen.
In Ihrem Testament haben Sie auch die Möglichkeit, einen Verwendungszweck zu benennen. Dies kann beispielsweise sein: Ankauf von Grundstücken, Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen, Erhaltung denkmalwürdiger Gebäude, Zuführung in den Vermögensstock der Stiftung.
Gerne informieren wir Sie während eines persönlichen Gesprächs.
Wenn Sie die Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide bedenken wollen, lautet die korrekte Bezeichnung:
VNP Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide
Niederhaverbeck 7
29646 Bispingen
eingetragen bei der Bezirksregierung Lüneburg (jetzt: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, Regierungsvertretung Lüneburg) unter der Nummer 301.5-11741/214.