Seit mehr als 100 Jahren besaß der Verein Naturschutzpark e.V. bzw. seine Stiftung Flächen in den Hohen Tauern. Im Stubach- und Felbertal wurden 1913 mit Unterstützung durch den Salzburger Landtagsabgeordneten Dr. August Prinzinger die ersten Flächen gekauft, später wurden sie eingetauscht mit Flächen in den Sulzbachtälern bei Neukirchen am Großvenediger. Das private Engagement des Vereins hat u.a. den Grundstein für den heutigen Nationalpark Hohe Tauern gelegt. Mit der internationalen Anerkennung des Nationalparks durch die IUCN im Jahr 2006 war das Ziel des großflächigen, gesetzlich verankerten Naturschutzes erreicht. Mit dem Wissen, dass unsere Flächen beim Nationalpark in guten Händen sind, haben wir im Juni 2016 unsere Flächen an den Salzburger Nationalparkfonds verkauft.
06.07.1913 Der Vereinsvorstand des VNP fasst den Beschluss zum Ankauf von Flächen (1.008 ha) im Großglocknergebiet.
1937 Weitere 13 ha werden erworben
1940 Im Stubachtal baut die Deutsche Reichsbahn ein Kraftwerk. Für die verlorenen Flächen werden Gebiete im Ober- und Untersulzbachtal eingetauscht.
1962 Im Felbertal werden 2,51 ha verkauft
1983 Verlautbarung des Nationalparkgesetzes. Die VNP-eigenen Flächen liegen in der Kernzone.
1999 Unterzeichnung eines Kauf- und Tauschvertrags mit den Österreichischen Bundesforsten
2005 Abschluss einer Vereinbarung mit dem Nationalpark Hohe Tauern im Rahmen des "Vertragsnaturschutzes"
2006 internationale Anerkennung des Nationalparks Hohe Tauern durch die IUCN
2010 Das Vereinseigentum wird an die VNP Stiftung übertragen
2016 Die VNP Stiftung Naturschutzpark verkauft 2.960 ha an den Salzburger Nationalparkfonds.
Durch das private Engagement des Vereins Naturschutzpark e.V. wurde u.a. der Grundstein für den heutigen Nationalpark Hohe Tauern gelegt. Über 100 Jahre hat der VNP mit seinen Mitarbeitern und Mitgliedern unermüdlich an der Verwirklichung der Nationalparkidee in den Hohen Tauern mitgearbeitet. Mit der internationalen Anerkennung des Nationalparks durch die IUCN im Jahr 2006 ist das Ziel des großflächigen, gesetzlich verankerten Naturschutzes erreicht.